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Bewerbung und Internet

12.02.08 - Dieses Thema wird in der letzten Zeit immer häufiger von den Printmedien und dem Fernsehen aufgegriffen. Darum soll auch an dieser Stelle etwas dazu gesagt werden.
Dabei geht es jedoch nicht um die Nutzung des Internets zu Bewerbungszwecken, sondern um jene persönlichen Spuren, die man als privater Nutzer in Blogs, Foren oder auf Seiten Dritter in Form von Einträgen, Mitteilungen, Diskussionsbeiträgen, Fotos oder kleinen Filmen (Clips) hinterlässt.
Nun lässt sich in der Tat beobachten, dass für immer mehr Zeitgenossen das als selbstverständlich zu gelten scheint, was in jüngster Vergangenheit zwei Wochen lang im Programm eines bekannten TV – Senders ausgestrahlt wurde, nämlich die völlige Nachaußenkehrung der eigenen Person mit ihren Facetten (einschließlich Daumennuckeln und ähnlichen Peinlichkeiten) von männlichen und weiblichen Darstellern in einem Dschungelcamp. In der Wissenschaft von der Psychologie gibt es für dieses Verhalten, bzw. diesen Typus eine gängige Bezeichnung. Die Rede ist von „Histrionen“. Im antiken Rom hießen so die Schauspieler. Jetzt werden darunter verzärtelte, sich zur Unzeit hysterisch gebärdende, unreife Personen verstanden, die dem Zwang der ständigen Selbstdarstellung unterliegen. Dies soll hier aber nicht weiter verfolgt werden.
Kurzum, immer mehr Nutzer des Internets neigen dazu, auch persönliche, ja intime Details in Bezug ins Netz zu stellen, ohne die Konsequenzen zu bedenken. Denn das Internet vergisst bekanntlich nichts. Selbstverständlich muss es jedem Nutzer gestattet sein, in Foren pp. eine eigene fundierte Meinung zu bestimmten gesellschaftlichen, politischen oder wirtschaftlichen Problemen zu äußern. Hinweise auf die eigene Lebensführung, finanzielle Verhältnisse und berufliche Werdegänge gehören jedoch nicht ins Internet. Ganz zu schweigen von privaten Liebensbeziehungen bis hin zu sexuellen Vorlieben, einschließlich Nacktfotos. Wer hier keine Vorsicht walten lässt, muss unter Umständen mit Nachteilen dadurch rechnen, dass diese Infos gelegentlich gegen ihn verwendet werden können. So auch bei Bewerbungen. Allerdings sollte hier das Kind nicht mit dem Bade ausgeschüttet werden. Dass angeblich jedes Unternehmen, jeder Personalberater oder Chef am Netz hängt, um Bewerbern wegen möglicher Ungereimtheiten auf die Schliche zu kommen, wie teilweise in den Medien behauptet wird, ist übertrieben. Eine gesunde Skepsis gegenüber der eigenen Freigabe privater Infos dagegen ist angezeigt.
Stellt sich um Schluss die Frage, ob solche im Netz gewonnenen Infos vom Unternehmen gegen den Bewerber überhaupt verwendet werden dürfen. Die Antwort darauf fällt eindeutig aus: Solange das Unternehmen dabei nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) oder andere Vorschriften des Arbeitsrechts verstößt, wird der abgelehnte Bewerber kaum etwas in der Hand haben, um sich zu wehren. Namentlich dann nicht, wenn der Bewerber seine Infos freiwillig und ohne Not im Netz verfügbar gemacht hat. Außerdem würde Gegenwehr voraussetzen, dass der Bewerber von den Recherchen des Unternehmens überhaupt etwas erfährt. Auch das Nachforschen im Netz selbst ist dem Unternehmen nicht untersagt. Da der potenzielle Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an der Wahrheit über seinen künftigen Mitarbeiter hat, kann er diese Quelle ausloten. Vorausgesetzt, er bleibt dabei im Rahmen des rechtlich Zulässigen. PC – Hackerei oder Ähnliches ist auch hier verboten.
Ihr Lothar Grüning
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